„Ich gehöre nicht zu den tausenden….“

„Ich gehöre nicht zu den tausenden, die Schwarzgeld in der Schweiz haben, das bis heute nicht versteuert ist. Meine Steuern sind gezahlt. Also gilt für mich das Recht auf Privatsphäre und das Steuergeheimnis“, schreibt Alice Schwarzer. Die Bösen,  die Schlimmen, die IMMER noch ihr Geld nicht versteuert haben. Sie hat es ja gemacht, jetzt gerade, jetzt ist sie flugs wieder auf die andere Seite gewechselt, die Seite der Guten, der anständigen Steuerzahler. Und ist schier fassungslos darüber, dass nun ihr guter Name in den Schmutz gezogen wird. Ihr guter Name, den sie all die Jahre hatte, bzw. zu haben glaubte, als ihr Geld unversteuert und stetig anwachsend in der Schweiz lag. „Ich war halt nachlässig“, entschuldigt sie sich selbst, weil es so recht niemand anders tun will. Den Journalisten, die ihren Namen, trotz eingeräumter Schuld, öffentlich nennen, wirft sie „Denunzierung“ vor.

Und: „Rufschädigung“, weil sie nun als (ehemalige) Steuerhinterzieherin bekannt gemacht worden ist. Wieso Rufschädigung? Weil ihr guter Ruf ungerechtfertigt, durch falsche oder missverständliche Vorwürfe böswillig zerstört wird? Weil all das entwertet würde, was sie in den letzten Jahrzehnten gewirkt hat, wenn man damals auch schon gewusst hätte, dass sie (eine damals noch aktive) Steuerhinterzieherin war? Bzw.: Man/Frau es eigentlich auch noch nachträglich nicht erfahren durfte,  weil dies ein „falsches“ Licht auf Alice Schwarzers Schaffen würfe? Warum?

Nein, Alice Schwarzer geschieht keinerlei Unrecht. Vielleicht hat sie recht, dass andere Promis, von denen manch ein Pressekollege auch weiss, nicht geoutet werden, sondern „nur“ sie – (obwohl: auch der Berliner Kulturstaatssekretär wird wegen eines gleichen Vergehens öffentlich gemacht). Aber sie kann und darf sich nicht beschweren. Und wenn sie sagt, dass sie ein Recht darauf habe, jetzt in Ruhe gelassen zu werden, weil sie sich nach Selbstanzeige und Nachzahlung wieder im Einklang mit dem Gesetz befinde, irrt sie, finde ich: Die Straffreiheit für Steuerhinterzieher ist eine rein praktische Maßnahme des Gesetzgebers, um solchen Kriminellen eine goldene Brücke zu bauen, damit der Staat überhaupt eine Chance hat, an das ihm zustehende Geld zu kommen. Moralisch aber ist ein Steuerhinterzieher/ eine Steuerhinterzieherin damit nicht von ihrer Verantwortung entlastet – auch wenn sie natürlich, in ihrem Versuch, vor sich selbst und anderen ihr Gesicht zu wahren, geneigt ist, das anders zu sehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.