Das Abendland verblödet? Nein: Die AfD scheitert an Recht und Wissenschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Personenstandsrecht muss  – neben „weiblich“ und „männlich“ – einen weiteren Eintrag in der Geburtsurkunde zulassen. Denn sonst sind Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, benachteiligt. Die Richter erkennen, wie zentral für einen Menschen die geschlechtliche Identität ist:

Der Personenstand ist keine Marginalie, sondern ist nach dem Gesetz die „Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung“. Der Personenstand umschreibt in zentralen Punkten die rechtlich relevante Identität einer Person. Die Verwehrung der personenstandsrechtlichen Anerkennung der geschlechtlichen Identität gefährdet darum bereits für sich genommen die selbstbestimmte Entwicklung„.

Im Grundgesetz steht eindeutig (Artikel 3, Absatz 3):

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“.

Dieses Grundrecht gilt für jeden Menschen. Man kann nicht, weil ideologisch aufgeheizte Demagogen das Gefühl haben, da hätten schon wieder irgendwelche „Abartigen“ ein Sonderrecht erkämpft, 80.000, oder 120.000 oder wieviele oder wenige Menschen auch immer, dieses so leicht einzuräumende Grundrecht verwehren. Natürlich tut das unser Bundesverfassungsgericht nicht. Selbstverständlich nicht, denn noch und hoffentlich noch sehr lange leben wir in einem verlässlichen Rechtsstaat, in dem Verfassungsrichter gar nicht anders das Grundgesetz anwenden können als sie es in dieser Entscheidung getan haben:

Darüber hinaus verstößt § 21 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 22 Abs. 3 PStG gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. Danach darf das Geschlecht grundsätzlich nicht als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden. Dabei schützt Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG auch Menschen vor Diskriminierungen, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen. Denn Zweck des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ist es, Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung zu schützen. § 21 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 22 Abs. 3 PStG benachteiligt aber Menschen, die nicht männlichen oder weiblichen Geschlechts sind, wegen ihres Geschlechts, weil diese im Gegensatz zu Männern und Frauen nicht ihrem Geschlecht gemäß registriert werden können

So weit, so gut, und so wird es auch von vielen Menschen verstanden. Vor allem, weil es ihnen ja nichts nimmt. Sie müssen dafür, dass anderen Menschen, die eben intersexuell sind, etwas, was ihnen sehr, sehr wichtig ist, und worauf sie ein Recht haben, zugebilligt wird, nicht eine Sekunde lang zum Ausgleich etwas hergeben.

Nein, einige bekommen sogar noch etwas. Leider. Neues Material, um das tumbe Trommelfeuer des Nichtwissenwollens, der Unbildung, der Unachtsamkeit und der genießerischen ignoranten Gemeinheit wieder anwerfen zu können:

Die Hochkultur auf dem Weg in den Untergang. Weil unsere Verfassungsrichter eine Entscheidung getroffen haben? Aufgrund von Wort und Geist unserer Verfassung. Doktor Maximilian Krah hat offenbar keinen Menschen in der Familie oder im Freundeskreis, der nur ein X-Chromosom hat, oder einen XXY-Chromosomensatz. So etwas gibt es gar nicht in der Natur, stellt ein Mann fest, der im Bundestag sitzt:

Was bedeutet das? Der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann hält Intersexuelle für Menschen, die sich ihren Körper in einem „Genderwahn“ selbst ausgedacht haben?

Der Blick in Twitter hat natürlich das, was ich befürchtet habe, bestätigt: Was irgendwelche „Heinrich Krugs“ oder „Debile Gutmenschen“ zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ablassen, ist dabei aber weniger schlimm, als die Tatsache, dass die, die jetzt langsam mal staatspolitische Verantwortung übernehmen müssten, dabei wie selbstverständlich mitschwimmen. Die AfD ist im Bundestag. Zweitstärkste Oppositionspartei. Die Verfassungsrichter haben dem Bundestag eine Aufgabe aufgedrückt: Eine grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Menschen bis 31.12.2018 zu beseitigen.

Damit müssen sich unsere mit ordentlichen Diäten versehenen Abgeordneten befassen. Ernsthaft befassen. Sie müssen arbeiten. Sie müssen das Urteil aus Karlsruhe lesen, verstehen wollen und dann sich Gedanken darüber machen, wie man dem Auftrag der Verfassungsrichter nachkommt. Ihr habt natürlich gesetzlichen Spielraum, solange ihr den Zustand herstellt, den das Grundgesetz vorschreibt. Soll man in der Geburtsurkunde ein „drittes Geschlecht“ eintragen? Man kann auch einfach für niemanden mehr ein Geschlecht eintragen, auch das wäre grundgesetzkonform. Macht Eure Arbeit, für die ihr gewählt worden seid, erweist Euch eurer Mandate würdig! Und rotzt das Thema nicht mit dummen Kindereien ab, die zeigen, dass man nichts verstanden hat, wie dieser:

 

Das klingt witzig und gibt Schenkelklopfer bei den Anhängern. Es klingt aber auch dumm, denn die Verfassungsrichter haben nicht ein „drittes Geschlecht“ eingeführt, weil sie und all die „Gutmenschen“ vom „Genderwahn“ erfasst worden sind. Bei gutem Willen würde Frau von Storch sofort verstehen, dass die Richter nicht irgendwelchen Menschen, die sich verrückterweise ein neues Geschlecht ausgedacht haben, unverständlicherweise diese spinnerte Idee mit einem hochkarätigen Urteil geadelt haben. Sondern dass sie aufgrund einer Tatsache, die wissenschaftlich erwiesen ist, etwas geregelt haben, was bisher nicht so geregelt worden ist, wie es geregelt werden muss.

Aber wie furchtbar: Haben wir wirklich jetzt eine fast 100 Mitglieder umfassende Fraktion in unserem bundesdeutschen Parlament, die zu dumm ist, das zu verstehen? Die das gar nicht verstehen will? Die auch einen Teufel tun wird, sich selbst an einer guten, konstruktiven Gesetzesvorlage zu versuchen, die sie dann in den Bundestag einbringt? Sachpolitik betreiben will?

Ja, offensichtlich haben wir jetzt eine solche Fraktion im Bundestag. Die sogar Anwälte auf ihrer Seite hat, die Verfassungsgerichtsurteile gar nicht lesen und gar nicht verstehen wollen.

Erschreckend. Ja, wir diskutieren im Zusammenhang mit der AfD schon oft und lange über falsche Fakten und Lügen. Aber: Ich habe das Gefühl, dass uns noch viel zu wenig die Wissenschaftsfeindlichkeit, der Hass auf Bildung, die Verachtung der Erkenntnis bei dieser Partei, die immerhin vieles Doktores in ihren Reihen hat, bewusst geworden ist.

An diesem aktuellen Beispiel ist zu erkennen, dass AfD-Politiker um der dummen Pointe willen Forschungsergebnisse der Genetik, die von niemandem in dieser Wissenschaft grundsätzlich in Frage gestellt werden, verächtlich leugnen.

Solche Verachtung für die Arbeit von Wissenschaftlern ist aber verbreitet in der AfD. Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl wurde auch erstmal die Forschung von tausenden Wissenschaftlern beiseitegewischt:

„Das Spurengas Kohlenstoffdioxid (CO2) ist kein Schadstoff,
sondern eine unverzichtbare Voraussetzung für alles Leben.
Die Aussagen des Weltklimarats (IPCC), dass Klimaänderungen
vorwiegend menschengemacht seien, sind wissenschaftlich
nicht gesichert. Sie basieren allein auf Rechenmodellen,
die weder das vergangene noch das aktuelle Klima
korrekt beschreiben können“.

So werden selbst wissenschaftliche Erkenntnisse – teuer, lange, aufwendig, integer, heiß diskutiert; immer wieder in Frage gestellt, teilweise falsifiziert, dann wieder teilweise verifiziert – nur noch Objekt von polemischen, schlechtpointierten Wortspielen, vom Niveau „Klimawandel? Man nennt es Wetter. Wir brauchen weiter nichts zu tun“.

Klar, dass das natürlich noch mehr für die Forschung zum Islam gilt:

„Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten
sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen
Islamwissenschaft zu übertragen“.

Da soll immerhin noch, wenn auch an anderer Stelle in den Unis, nach Erkenntnis gesucht werden dürfen. Eine andere Wissenschaft, die mit dem Thema zu tun hat, über das die Verfassungsrichter jetzt entschieden haben, soll dagegen schlichtweg einfach verschwinden:

„Die „Gender-Forschung“ ist keine seriöse Wissenschaft,
sondern folgt der ideologischen Vorgabe, dass das natürliche
Geschlecht (Sex) und das soziale Geschlecht (Gender) voneinander
völlig unabhängig seien. Ziel ist letztlich die Abschaffung
der natürlichen Geschlechterpolarität.
Bund und Länder dürfen keine Mittel für die „Gender-Forschung“
mehr bereitstellen und keine „Gender-Professuren“
mehr besetzen“.

Auch hier: Menschen, die sich mit der kritisierten Wissenschaft gar nicht auseinandergesetzt haben, sich nur Triggerworte aus dem, was sie hier und da mal dazu lesen, herausnehmen, um dann eine Karikatur dieser Wissenschaft als Realität zu verkaufen (natürliches Geschlecht sei „völlig unabhängig“ vom sozialen Geschlecht), wollen Forschung und Wissenwollen und Erkenntnisdrang stoppen.

Beim ersten Fall, bei dem die neue Fraktion im Bundestag zu einer fundierten Stellungnahme zu einem Urteil des Verfassungsgerichtes gefordert war (wie alle anderen Fraktionen natürlich auch), hat sie schon versagt. Sie hat das Urteil nicht verstehen können und wollen, weil sie erkenntnis-, fakten- und realitätsfeindlich ist.

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