Anreize zum Hetero-Bleiben? Oder: was genau ist der „Schutz von Ehe und Familie“?

Es bleibt ein hartnäckiges Gedankengebilde von konservativen, meist auch religiös geprägten Menschen, dass eine Gleichstellung von homosexuellen Menschen Ehe und Familie „gefährdet“.

Auch die AfD pflegt ein solches Denken, wie man auf dem Gießener Parteitag der Hessen-AfD eindeutig hören konnte.

Dass jemand beides schützen will, ist ja zunächst sehr sympathisch. Wo immer böse Mächte im Standesamt und vor dem Traualtar besiegelte Ehebünde zerstören möchten, wird zu Recht jeder Mensch diese Keimzellen der Familie schützen wollen.

Aber: ich denke, dass 90 Prozent der Menschen in Deutschland nicht verstehen, warum eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen Schutz von heterosexuellen Ehen bedeutete.

Vielleicht sind viele derer, die so etwas tatsächlich glauben, zu sehr von einem politischen Denken geprägt, das auf rein materielle Anreize setzt:
Will ich zum Beispiel Arbeitsplätze in eine bestimmte Region holen, werde ich Unternehmen für eine Ansiedlung Subventionen oder Steuerermäßigungen versprechen, .
Will ich Menschen dazu bringen, sich ein neues Auto zu kaufen, um die kriselnde Wirtschaft anzukurbeln, kann ich ihnen eine Abwrackprämie für ihr altes Auto zahlen.
So kann ich Entscheidungen von Menschen durch Bonbons oder saure Äpfel beeinflussen.

Was aber sagt es aus über die „werteorientierten“ Politiker und Kirchenleute, wenn sie glauben, mit gleichen Methoden könnte man Menschen dazu bringen, auf ihr gefühltes Lebensglück zu verzichten, indem man ihnen ein Zusammenleben mit dem geliebten Lebenspartner vom gleichen Geschlecht materiell vergällt? Indem man ihnen sagt: „Mann, heirate doch eine Frau, dann hast Du Ehegattensplitting. Und du kannst dann mit ihr auch Kinder adoptieren“?

Welcher Mann, welche Frau, würde sich dadurch dazu bringen lassen, wider seine/ihre sexuelle Präferenz eine Ehe einzugehen? Das gilt auch umgekehrt: Welcher Hetero-Mensch würde darauf verzichten, zu heiraten, weil gleichgeschlechtliche Partnerschaften ganz genau wie eine Hetero-Ehe behandelt würden?

Wie also genau werden Ehe und Familie „geschützt“, wenn man Homosexualität zwar mitleidig toleriert, aber dennoch als etwas zweitrangiges ansieht und Menschen als zweitklassig behandelt, die nun mal „leider“ diese sexuelle Präferenz haben? Wie sieht diese Schutzwirkung aus? Wie viele Ehen mehr gibt es dadurch, wie werden sie innerlich gestärkt? Wie wird das innerfamiliäre Zusammenleben verbessert und intensiviert?

Bevor mir nicht jemand auf diese naheliegenden Fragen endlich einmal überzeugend geantwortet hat, werde ich eine Blabla-Äußerung einer Politikerin, ihr sei der „Schutz von Ehe und Familie“ wichtig, und deshalb dürften Homosexuelle keine Kinder adoptieren, und deshalb dürfte auch nicht in den Schulen über die sexuelle Vielfalt informiert und geredet werden (wie Konservative und Kirchen es jetzt in Baden-Württemberg verhindern wollen), einfach nicht ernst nehmen. Denn dieser Zusammenhang erscheint dem vernünftigen Menschen einfach unlogisch; wenn es wirklich eine Wechselwirkung geben sollte, müsste die wirklich sehr gut erklärt werden. Ich selber jedenfalls kann mir mit meiner Fantasie einfach keine möglichen, plausiblen Antworten auf diese Fragen zusammenreimen.

Der- oder diejenige ist also gefragt, zu begründen, dass er oder sie nicht aus reinem, denkfaulem oder gefühlskaltem, Ressentiment eine Gleichstellung anderer Menschen ablehnt.

Ein Gedanke zu „Anreize zum Hetero-Bleiben? Oder: was genau ist der „Schutz von Ehe und Familie“?

  1. Auch eine Familienzusammensetzung (z.B. Mann, Mann Kind) in der die familiere Form des Zusammenlebens gelebt wird ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine zu schützende Familie laut GG. Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe wie jede andere auch und muss geschützt werden. Im GG heisst es Ehe und Familie unterstehen den besonderem Schutz des Staates. Also auch eine gleichgeschlechtliche Ehe mit Kindern in der Familie gelebt wird ist anzuerkennen. Noch spannender wird es da der Ehepartner mit ausl. Nationalität nicht diskriminiert werden darf und das Freizügigkeitsgesetz nicht eingeschrenkt werden darf laut Unionsrecht, welches über dt. Recht steht. Außerdem steht das Recht zu heiraten los als Menschenrecht, welches ein jeder Mensch hat und somit darf ein jeder seine eigene Wahl des Ehepartner (gleichgeschlechtlich oder nicht) machen. Auf der gesamten Welt haben die höchsten Richter dies bestätigt. Ein Verbot einer gleichgeschlechtlichen Ehe war und ist laut UN-Menschenrechtgesetzeswiedrig. Länder so wie Deutschland verstoßen damit gegen die Menschenrechte und gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Die Gleistellung der Geschlechter, welche durch die EU beschlossen wurde, wird in der gesamten EU die Gleichstellung bringen und deutsche jahrzehnte lange Unterdrückung von Menschen beenden und erst dann wird im Grundgesetz gleich sein was seit der Gründung der Bundesrepublik und der Wiedervereinigung gleich sein soll. jetzt gibt es Bürger zweiter und erster Klasse, was nicht sein darf – fragen wir es dem Bundesverfassungsgericht.

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