Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Personenstandsrecht muss – neben „weiblich“ und „männlich“ – einen weiteren Eintrag in der Geburtsurkunde zulassen. Denn sonst sind Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, benachteiligt. Die Richter erkennen, wie zentral für einen Menschen die geschlechtliche Identität ist:
Im Grundgesetz steht eindeutig (Artikel 3, Absatz 3):
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“.
Dieses Grundrecht gilt für jeden Menschen. Man kann nicht, weil ideologisch aufgeheizte Demagogen Weiterlesen