Warum darf man jüdische Studenten als „Synagogen-Quexe“ bezeichnen, ohne sofort aus der CDU rauszufliegen?
Das hat mich bis heute nicht losgelassen. Ich erinnerte mich an Friedrich Merz‘ Statement 2022: „Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an.“ Ein AfD-Mensch, Hans Thomas Tillschneider, kurz vorher zum Vize-Präsidenten des Landestages Sachsen-Anhalt gewählt, wurde von jüdischen Studenten daran gehindert, die Synagoge in Halle zu betreten. Daraufhin bezeichnete sie Ulrich Vosgerau (CDU), der auch in der berüchtigten Deportations-Konferenz in Potsdam dabei war, als „Synagogen-Quexe“. „Judenhass“, dachte ich als erstes, als ich das hörte. Noch nie im Leben hatte ich davor das Wort „Quexe“ im Deutschen gehört. Ich wusste nur vom berüchtigten Nazi-Propagandafilm „Hitlerjunge Quex“. Wie könnte man so etwas anders verstehen, als dass Vosgerau jüdische Studenten mit Hitlerjungen gleichsetzte? Bei allen immer beliebiger werdenden Holocaust-Vergleichen und umstrittenen, tribalistisch begründeten Antisemitismus-Vorwürfen in den aufgeheizten Kulturkämpfen dieser Zeit: Jüdische Studenten als Hitlerjungen bezeichnen? No way! Den Nachwuchs der Nazibestien, voll in den verbrecherischen Staat der Judenmörder integriert, mit jüdischen Studenten, die den Ort eines Gottseidank vereitelten Judenmordes von dubiosen Rechtsextremisten freihalten wollten, vergleichen?
Fragte man mich: „Was ist für Sie das Unwort des Jahres 2026?“, dann wäre es eindeutig das obige, das ich dennoch nicht zu oft reproduzieren will.
Ich wusste gerade nicht, mit wem ich mich in meiner Fassungslosigkeit darüber austauschen konnte. Und dachte: Ich frage mal „Gemini“ von Google:
Wie muss, darf oder könnten man den Zusammenhang sehen zwischen einerseits dem Titel des Nazi-Propagandafilms „Hitlerjunge Quex“ und andererseits der Bezeichung „Synagogen-Quexe“ , mit der das CDU-Mitglied Ulrich Vosgerau die Mitglieder der jüdischen Studierendenunion Deutschlands beschimpft hatte, die den AfD-Vizepräsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt Tillschneider daran gehindert hatten, die Synagoge in Halle zu betreten?
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- Herkunft des Begriffs („Quex“): Im gleichnamigen nationalsozialistischen Propagandafilm von Hans Steinhoff (nach dem Roman von Karl Aloys Schenzinger) ist „Quex“ der Spitzname des jugendlichen Protagonisten Heini Völker, der sich – aus einem kommunistischen Milieu kommend – fanatisch der Hitlerjugend (HJ) anschreibt und von der NS-Propaganda als Märtyrerstilfigur überhöht wurde. Im Jargon der NS-Zeit wurde „Quex“ (abgeleitet von Quecksilber wegen seiner Wendigkeit und Fligkeit) zu einer umgangssprachlichen Bezeichnung für besonders eifrige, ideologisch getriebene Jugendliche in der HJ. [1, 2, 3]
- Die Täter-Opfer-Umkehr und NS-Codierung: Indem Vosgerau jüdische Studierende der Jüdischen Studierendenunion (JSUD), die sich mit einer Menschenkette dem AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider an der Synagoge in Halle in den Weg gestellt hatten, als „Synagogen-Quexe“ bezeichnete, vollzieht er eine geschichtsrevisionistische und antisemitische Verdrehung. [1]
- Die symbolische Dimension der Gewaltfantasie: Die Wortwahl steht in direktem Zusammenhang mit seinem Bedauern darüber, dass diese Jugendlichen nicht „mit dem Polizeiknüppel durch die Straßen gejagt worden sind“. Historisch betrachtet evoziert die Kombination aus der NS-Jugendmetapher („Quex“) und der Aufforderung zur gewaltsamen Treibjagd durch Straßen genau jene Methoden, mit denen Jüdinnen und Juden während der Nationalsozialistischen Herrschaft ausgegrenzt,stigmatisiert und physisch verfolgt wurden. [1]
Diese Einschätzung hatte und habe ich genau in dieser Weise. Könnte man dann nicht mehr als berechtigt sagen, damit hätte das CDU-Mitglied Vosgerau die „Brandmauer“ zur AfD mehr als niedergerissen, und dass also jetzt, stande pede, das hätte passieren müssen, was CDU-Chef Friedrich Merz vor nicht sehr lange Zeit versprochen hatte, nämlich: Dass jeder, der gegen diese Brandmauer verstieße, aus der Partei ausgeschlossen würde?
Gemini: „In der politischen Debatte wird die Frage, ob die sogenannten „Brandmauer“ zur AfD durch das Verhalten von Ulrich Vosgerau durchbrochen wurde und welche parteirechtlichen Konsequenzen daraus folgen müssen, kontrovers diskutiert.
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- Inhaltliche und rhetorische Grenzüberschreitung: Die Beschimpfung jüdischer Studierender als „Synagogen-Quexe“ und die verbale Billigung von Polizeigewalt gegen sie wird als unvereinbar mit den Grundwerten der christlich-demokratischen Union gewertet. Der Berliner CDU-Landesverband stellte dazu fest: „Wer so spricht, sieht seine politische Heimat ganz offensichtlich jenseits der CDU“. [1]
- Systematische Nähe zur AfD: Vosgerau agiert nicht nur als Parteimitglied, sondern trat wiederholt als juristischer Vertreter für hochrangige AfD-Politiker auf (etwa zur Verteidigung von Björn Höcke oder für die AfD-Bundestagsfraktion) und war Teilnehmer des umstrittenen Potsdamer Treffens von 2023. Aus Sicht von Kritikern stellt diese fortlaufende politische und professionelle Verflechtung einen klaren Verstoß gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU dar. [1, 2]
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- Hohe Hürden für einen Ausschluss: Ein Mitglied kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Die Hürden für den Nachweis dieses Schadens vor den unabhängigen Schiedsgerichten der Parteien sind extrem hoch. Ein prominenter Jurist wie Vosgerau verfügt zudem über die Mittel, ein solches Verfahren über Jahre und durch mehrere Instanzen anzufechten.
- Das Risiko des Scheiterns: Parteien zögern oft, ein solches Verfahren formell zu eröffnen, wenn die juristischen Erfolgsaussichten unklar sind. Ein gescheitertes Ausschlussverfahren gilt politisch meist als weitaus größerer Schaden und als Niederlage für die Parteiführung als das „Aushalten“ eines unliebsamen Mitglieds ohne Funktion. [1]
- Prüfung von Ordnungsmaßnahmen: Nach den jüngsten Äußerungen hat der Berliner CDU-Landesverband angekündigt, einen Justiziar mit der Bewertung der Erfolgsaussichten eines Parteiordnungsverfahrens zu betrauen. Bereits nach dem Potsdamer Treffen wurde ein solches Verfahren geprüft, letztlich jedoch nicht formell eingeleitet. [1, 2]
Möchten Sie nähere Informationen dazu, wie ein Parteiausschlussverfahren in Deutschland rechtlich abläuft, oder interessieren Sie die Reaktionen aus der jüdischen Gemeinschaft auf diesen Vorfall?“
Ich denke, die Reaktionen der jüdischen Gemeinschaft waren eindeutig, aber ich kenne sie nicht alle konkret, also; ja bitte zusammenfassen. Ich verstehe nicht, warum man die Langwierigkeit eines Parteiordnungsverfahrens als Grund dafür anführen kann, es nicht dennoch einzuleiten: Das wichtigste, das entscheidende daran wäre, dass erstens: Wort gehalten würde, dass ein solcher Verstoß gegen die Unvereinbarkeit mit der AfD von der CDU nicht geduldet wird; und zweitens: alleine das Ausschlussverfahren, so lange es dauern mag, ein Zeichen dafür ist, dass die Parteiführung und die Partei insgesamt zu ihrem Wort steht und deshalb dieses Verfahren bis zum Ende durchziehen wird. Schließlich hatte auch die SPD – ebenfalls nach Bedenken, dass es aufwendig und langwierig sein würde – ein solches Verfahren gegen Thilo Sarrazin eingeleitet, das, wenn ich es richtig erinnere, durch mehrere Instanzen ging. Und auch die CDU hatte 2003 sehr schnell entsprechende Schritte gegen Martin Hohmann eingeleitet, der gegen seinen Parteiausschluss durch alle Parteiinstanzen und alle möglichen Instanzen der normalen Gerichtsbarkeit geklagt hatte und dies schließlich höchstinstanzlich verloren hatte.
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- Jüdische Studierendenunion (JSUD): Die direkt betroffene Studierendenorganisation zeigte sich tief erschüttert darüber, dass ihr friedlicher und mutiger Schutz der Synagoge in Halle derart diffamiert und mit Begriffen aus dem Nationalsozialismus belegt wurde. [1]
- Kritik am Zögern der CDU: Aus dem Umfeld jüdischer Verbände wurde zudem das mangelnde, zögerliche Vorgehen der Parteiführung kritisiert. Es wurde argumentiert, dass eine Partei, die sich regelmäßig als verlässlicher Partner jüdischen Lebens positioniert, bei derartigen verbalen Entgleisungen in den eigenen Reihen sofort die Reißleine ziehen müsse. [1, 2, 3]
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- Der Unterschied zu Vosgerau: Hohmann war Bundestagsabgeordneter, also ein prominenter Funktionsträger und das Gesicht der Partei. Vosgerau hingegen ist ein einfaches Mitglied ohne Amt oder Mandat. [1, 2]
- Die parteirechtliche Praxis: Bei einfachen Mitgliedern neigen die Landesverbände (in diesem Fall die Berliner CDU) stark dazu, die Sache „auszusitzen“. Man scheut die enormen Kosten und den personellen Aufwand eines langwierigen Rechtsstreits gegen einen versierten Juristen, solange dieser keine offizielle Funktion für die Partei ausübt. [1, 2]
Die Berliner CDU verurteilte die Wortwahl zwar als „erschreckend“ und erklärte, wer so spreche, habe seine Heimat jenseits der CDU. Ein formelles Ausschlussverfahren wurde nach der Prüfung von Justiziaren jedoch – genau wie nach seiner Teilnahme am Potsdamer Treffen – bis heute nicht eingeleitet. Er bleibt damit weiterhin reguläres Mitglied der Partei, was die Debatte um die Glaubwürdigkeit der „Brandmauer“ fortlaufend belastet. [1, 2, 3]“
Gemini: „Aus politikwissenschaftlicher Sicht und aus der Perspektive der politischen Kommunikation lässt sich Ihre Argumentation vollkommen nachvollziehen: Sie beschreiben hier das Primat der Haltung und der moralischen Glaubwürdigkeit über das taktisch-juristische Kalkül.
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- Das Signal der Unteilbarkeit: Wenn eine Parteiführung sofort und unmissverständlich den Ausschluss fordert, setzt sie ein unüberhörbares Zeichen. Es zeigt der Öffentlichkeit und den betroffenen Minderheiten (in diesem Fall der jüdischen Gemeinschaft), dass die Partei bereit ist, für ihre Werte in den Ring zu steigen – völlig unabhängig davon, wie lang oder steinig der juristische Weg danach wird.
- Die politische Isolation als Erfolg: Selbst wenn das Verfahren Jahre dauert, ist das Signal der Ächtung gesetzt. Ein Mitglied, gegen das ein Ausschlussverfahren läuft, ist politisch isoliert. Es kann nicht mehr als repräsentativ für die Partei wahrgenommen werden, weil die Führung formal dokumentiert hat: „Wir wollen dich nicht.“ Der Schaden für die Glaubwürdigkeit der Partei entstünde demnach nicht durch das schwebende Verfahren, sondern durch das sichtbare Nichthandeln.
- Die Erwartungshaltung an Führung: Gerade bei einem so sensiblen Thema wie Antisemitismus und der Relativierung des Nationalsozialismus wird von einer Volkspartei eine klare, unmissverständliche Kante erwartet. Jedes Abwägen von juristischen Erfolgschancen kann in der Öffentlichkeit schnell als Feigheit, Zaudern oder – im schlimmsten Fall – als klammheimliche Duldung interpretiert werden.
Möchten Sie diesen Fall im Kontext anderer aktueller Debatten um die „Brandmauer“ betrachten, oder gibt es einen bestimmten Aspekt der innerparteilichen Demokratie, den Sie genauer beleuchten wollen?“
Gemini: „Ihre Argumentation berührt den Kern dessen, wie politischer und juristischer Erfolg in einer Demokratie definiert werden. Aus der Perspektive der politischen Kommunikation lässt sich Ihre These stützen: Eine juristische Niederlage vor einem Schiedsgericht könnte von der Parteiführung offensiv als politischer Ehrenschild umgedeutet werden. Die Botschaft an die Wählerschaft würde dann lauten: „Wir haben alles Menschenmögliche versucht, um diesen Mann auszuschließen. Dass unsere Gesetze und Statuten die Hürden so extrem hoch legen, ändert nichts daran, dass wir seine Ansichten zutiefst verabscheuen.“ In den Augen vieler Bürger könnte dies die moralische Integrität der Partei sogar stärken.
- Schutz vor Willkür: Die extrem hohen Hürden für einen Ausschluss wurden bewusst eingeführt, um zu verhindern, dass Parteiführungen parteiinterne Kritiker, Abweichler oder Minderheiten unter dem Vorwand des „parteischädlichen Verhaltens“ mundtot machen oder stante pede vor die Tür setzen.
- Die Messlatte des „schweren Schadens“: Für einen Ausschluss reicht es juristisch meist nicht aus, dass ein Mitglied die Werte der Partei massiv verletzt oder Empörung auslöst. Es muss nachgewiesen werden, dass der Partei dadurch ein messbarer, schwerer Schaden (z. B. messbarer Stimmenverlust, Austrittswellen oder der Verlust von institutionellen Partnern) entstanden ist. Bei einem einfachen Mitglied ohne Mandat oder Funktionsträgerstatus tun sich Schiedsgerichte erfahrungsgemäß schwer, diesen schweren Schaden als rechtssicher erwiesen anzusehen.
- Rhetorische Grauzonen: In einem Verfahren würde ein Jurist wie Vosgerau argumentieren, dass die Formulierung „Synagogen-Quexe“ eine (wenn auch drastische und polemische) Zuspitzung im Rahmen der Meinungsfreiheit sei. Er würde behaupten, er habe nicht jüdische Menschen als Juden angreifen wollen, sondern die vermeintlich „ideologische Überlegenheit und Intoleranz“ von Aktivisten kritisiert. Schiedsgerichte müssen im Zweifel zugunsten der Meinungsfreiheit des Mitglieds entscheiden, solange keine explizite, strafrechtlich relevante Volksverhetzung vorliegt.
- Der „Dr. Thilo Sarrazin“-Effekt: Wie das jahrelange Verfahren der SPD gegen Sarrazin gezeigt hat, nutzen gut strukturierte Juristen und Rhetoriker ein solches Verfahren als Bühne. Jede Instanz wird medial ausgeschlachtet, um sich selbst als Opfer einer „Cancel Culture“ oder einer autoritären Parteiführung zu inszenieren.
Sehen Sie in dieser Zurückhaltung der CDU eher eine Angst vor den juristischen Fallstricken des Parteiengesetzes oder vermuten Sie dahinter ein taktisches Schielen auf Wählergruppen am rechten Rand, die man nicht verschrecken möchte?“
Ich sehe darin wohl tatsächlich ein Schielen auf rechte Wählergruppen, und vor allem sehe ich darin eine geistige und aber auch realpolitisch strategische Beschränktheit der Union: Denn sie gibt sich damit auf, sie zeigt, dass ihr nichts mehr „heilig“ ist, dass sie verzagt, zögerlich, ohne Wagemut (man kann auch sagen: feige) ist und offenbar einfach nur ihr bequemes politisches Routinehandeln fortsetzen will (bei immer mal wieder „Aussitzen“ bzw. „Durchstehen“ von kurzzeitigen Krisen), das ihr weder bei rechtspopulistisch ansprechbaren noch bei von Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit überzeugten Christdemokraten honoriert wird. Etwas, was bereits die SPD auf die kleine Größe reduziert hat, die sie mittlerweile hat. Zudem ist es auch für die aktuellen politischen Narrative der CDU absolut schädlich: Derzeit versucht die CDU, die Linkspartei als ganzes als verwerfliche Komplizin von Antisemiten, Antiisraelis und Clan-Kriminellen zu zeichnen. Sich mit so einer eindeutig antisemitischen Kombination der Wörter „Synagoge“ und „Quexe“ in der eigenen Partei abzufinden, wird der CDU eindeutig schaden.
Gemini: „Ihre Analyse legt das strategische Dilemma offen, in dem sich die Union im Superwahljahr und angesichts der veränderten politischen Landschaft befindet. Sie beschreiben damit eine fundamentale Kritik, die auch von internen Kritikern und Politikwissenschaftlern geteilt wird: Das Verharren im administrativen Krisenmodus beschädigt die Glaubwürdigkeit der eigenen Erzählung.
- Der Verlust der Kernwähler: Wenn eine konservative Partei aus Angst vor dem rechten Rand laviert, verliert sie die Wähler der Mitte, die eine klare, unmissverständliche Abgrenzung nach rechts außen und ein Bekenntnis zu einer wehrhaften Demokratie erwarten.
- Kein Gewinn am rechten Rand: Die Wähler, die für rechtspopulistische Narrative empfänglich sind, honorieren das Zögern der Union in der Regel nicht. Sie wählen im Zweifel das „Original“ (die AfD) und betrachten das Taktieren der CDU als Schwäche oder Heuchelei.
- Das Ersticken des Wagemuts: Was Sie als „bequemes politischen Routinehandeln“ und Feigheit beschreiben, ist die Manifestation einer tief sitzenden Risikoaversität in Großparteien. Man versucht, Konflikte intern zu moderieren, anstatt sie durch einen harten, reinigenden Schnitt öffentlich auszutragen.
Sehen Sie einen Weg, wie die Basis der CDU oder zivilgesellschaftliche Gruppen Druck aufbauen könnten, um ein solches Umdenken bei der Parteiführung zu erzwingen, oder halten Sie den Apparat für zu starr und immun gegen Kritik von unten?
Gemini: „Ihre Beobachtung trifft den Kern der aktuellen Transformation im bürgerlichen Lager. Sie beschreiben hier sehr präzise, wie sich die Gewichte innerhalb der Parteibasis verschoben haben und warum Stimmen der traditionellen Mitte es zunehmend schwerer haben, Gehör zu finden.
- Algorithmen belohnen die Wut: Auf Plattformen wie X (Twitter) oder TikTok erzeugen nuancierte Debatten kaum Reichweite. Maximaler Erfolg – messbar in Klicks, Shares und Likes – wird durch Feindbildmarkierung und emotionale Zuspitzung erzielt.
- Das Feindbild als Integrationsklammer: Der permanente Angriff auf ein klares Feindbild (meist „die Grünen“) dient dazu, die eigene, inhaltlich oft zerklüftete Basis emotional zusammenzuhalten. Es ist strategisch schlicht einfacher, sich über das zu definieren, was man ablehnt, als über komplexe eigene Visionen.
- Die schleichende Erosion der Brandmauer: Genau hier entsteht die von Ihnen beschriebene Dynamik: Wenn sich die Rhetorik und die emotionalen Ressentiments von Teilen der CDU/CSU, der FDP und der AfD im digitalen Raum derart angleichen, wird die „Brandmauer“ im Alltag der Wähler unsichtbar. Wer täglich dieselben Erzählmuster über den politischen Gegner bedient, kann den Bürgern am Ende kaum noch plausibel vermitteln, warum zwischen den Akteuren eine unüberwindbare demokratische Grenze verlaufen soll.
Glauben Sie, dass diese Konvergenz der Ressentiments langfristig zu einer faktischen Normalisierung der AfD im bürgerlichen Lager führt, oder sehen Sie eine rote Linie, die die Union trotz allem im analogen politischen Handeln nicht überschreiten wird?“
Gemini: „Ihre Reflexion berührt das fundamentale Paradoxon unserer gegenwärtigen demokratischen Kultur. Sie beschreiben damit eine Dynamik, die in der Soziologie und Politikwissenschaft zunehmend als eine der größten Gefahren für westliche Demokratien analysiert wird: die schleichende Verschiebung des Sagbaren und die Normalisierung von Denkmustern, die mit dem Kern unseres Grundgesetzes unvereinbar sind.
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- Das ethnisch-homogene Kollektiv: Ein Denken, das Gesellschaften in ein exklusives „Wir“ und „Die“ unterteilt. Diese Ideologie basiert auf der Vorstellung einer geschlossenen „Kultur- oder Volksgemeinschaft“. Sie nimmt – wie es in rechtsextremen Kreisen teils offen formuliert wurde – „wohltemperierte Grausamkeiten“ oder Vertreibungen (beschönigend „Remigration“ genannt) als Kollateralschaden in Kauf.
- Die pluralistische Verfassungsordnung: Ein Gesellschaftsmodell, das auf Artikel 1 des Grundgesetzes fußt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieses Prinzip kennt keine Abstufungen nach Herkunft, Ethnie, Religion oder Lebensentwurf. Es ist per Definition inklusiv, universell und an christlich-humanitären Werten orientiert.
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- Erosion der Tabus: Was gestern noch als rassistisch, antisemitisch oder demokratiefeindlich galt, wird durch das Ausbleiben harter Konsequenzen (wie im Fall Vosgerau) zu einer „zulässigen Grauzone“ erklärt.
- Verschiebung des Zentrums: Wenn die demokratische Mitte beginnt, die Sprache und die Ressentiments der Ränder zu imitieren, um Wählerstimmen zu jagen, verschiebt sie den gesamten Diskurs nach rechts. Das, was vormals extrem war, rückt in die vermeintliche Normalität.
- Das Fehlen von Resilienz: Eine Demokratie, die ihre eigenen Werte nicht mehr offensiv und mit Zähnen und Klauen verteidigt – sei es durch Parteiausschlüsse oder durch das Ziehen unmissverständlicher verbaler Grenzen –, verliert ihre Wehrhaftigkeit.